Fachkraft Lehmbau (DVL)

Mit dem Abschluss des Modellprojektes »Weiterbildung zur Fachkraft für Lehmbau« wurden 2002 erstmalig in Deutschland und Europa für den Bereich des Lehmbaus die Voraussetzungen zur Durchführung einer von Deutschen Handwerkskammern anerkannten handwerklichen Weiterbildung geschaffen.

Durch den Erwerb eines von den Handwerkskammern anerkannten Prüfungszeugnisses, welches zur Eintragung in die Handwerksrolle berechtigt, ist die Gleichstellung mit vergleichbaren Handwerkerausbildungen gegeben. Damit wurde der Horizont der bisherigen Lehmbaukurse/-seminare erweitert und nach der Erarbeitung der Lehmbau Regeln ein entscheidender weiterer Schritt zur Akzeptanz des Lehmbaus auf dem professionellen Bausektor durch den Dachverband Lehm e.V. erreicht.

Inhalt

Der Kurs besteht aus einem fachtheoretischen Abschnitt, praktischen Übungen und der Arbeit unter Praxisbedingungen. Ein großes Gewicht wird auf die Vermittlung von Kalkulationsgrundlagen, Arbeitszeitwerten und baugewerblichen Aspekten gelegt. Der Kurs ist modular aufgebaut und beinhaltet ein Grundlagenmodul, 4 Technikmodule, ein Baustellenmodul und ein betriebswirtschaftliches Modul. Er besteht aus zwei Teilen:

1. Teil: 160 U.-Std. Theorie und Praxis im Lehmbau
2. Teil: 40 U.-Std. BWL-Modul

Das BWL-Modul ist integraler Bestandteil der Fortbildung (Zertifikat mit 200 U.-Std.). Die Teilnahme ist verpflichtend. Es gibt die Möglichkeit der Befreiung, wenn man einen Meistertitel im Handwerk, einen Master in Architektur oder Bauingenieurwesen oder Kenntnisse und Erfahrung in der Führung eines Baubetriebes nachweisen kann. Nachweispflicht durch die Teilnehmenden. In diesem Fall muss das Modul nicht besucht und auch nicht bezahlt werden.

Modul 1 – Grundlagen

Normen, historischer Überblick, Baustofflehre, Baulehm und Lehmbaustoffe, Lehmbauteile, Baustoff- und Bauteilwerte, Ökologie, Gesundheit und Nachhaltigkeit

Modul 2 – Lehmmauerwerksbau

Mauerwerk aus Lehmsteinen, Innenschalen aus Leichtlehmsteinen, Ausfachungen

Modul 3 – Nasslehmtechniken

Ständerwände aus Leichtlehm, Innenschalen aus Leichtlehm, Ausfachungen

Modul 4 – Lehmtrockenbau

Lehmbauplatten, Lehm-Trockenputzplatten, Deckenauflagen, Stapeltechnik, Dämmsysteme, Wandheizung und -kühlung

Modul 5 – Lehmputze

Besonderheiten, Materialien und Produkte, Putzaufbauten, Putzuntergründe und Vorbereitungen, Putzarmierungen und -profile, Putzauftrag und Oberflächenbearbeitung, Austrocknung und Rissbildung, Putzbekleidungen, Reparatur und Renovierung, Innenraumgestaltung und Beispiele, besondere Bauteile aus Lehmputz

Modul 6 – Baugewerbliches und Praxisbaustelle

Ausschreibung, Angebot und Vergabe, Grundlagen der Kalkulation, Richtzeitwerte für den Lehmbau, Bauvertrag, Bauleitung und -ausführung, Abnahme, Gewährleistung und Mängelbeseitigung

BWL Modul

Firmengründung, Rechtsgrundlagen, Grundlagen Rechnungswesen, Marketing, Personal

Prüfung

Die Prüfung zur Fachkraft Lehmbau (DVL) wird bei der zuständigen Handwerkskammer abgelegt und besteht aus einer etwa vierstündigen Theorieprüfung und einer sechsstündigen Praxisprüfung.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung und dem Nachweis betriebswirtschaftlicher Kenntnisse hat der Absolvent die Möglichkeit, die Führung des Rundlogos Lehmbaufachbetrieb DVL zu beantragen. Dabei handelt es sich um ein Logo mit persönlicher Zulassungsnummer. Es kann für die Korrespondenz und Werbung des eigenen Betriebes bzw. des Arbeitgeberbetriebes genutzt werden.

Das Zertifikat (mit Rundlogo) als Lehmbaufachbetrieb beim DVL erhält jeder, der die Prüfung inklusive Nachweis der BWL-Kenntnisse (BWL-Modul oder nachgewiesene, vergleichbare Kenntnisse über Buchhaltung und die Führung eines Betriebes) bestanden hat.

Außerdem bietet der DVL die Veröffentlichung der Adresse und Kontaktinformationen des qualifizierten Betriebes auf seiner Internetseite an. Die Homepage des Verbandes ist eine intensiv genutzte Informationsplattform für Architekten, ausschreibende Stellen und interessierte Bauherren.

Die Führung des Rundlogos »Lehmbaufachbetrieb DVL« ist kostenlos. Die Nennung auf der Adressliste unserer Homepage setzt die Mitgliedschaft im Dachverband Lehm e.V. voraus und ist mit dem Jahresbeitrag für Handwerksbetriebe abgegolten.

Grundlage der Prüfung ist die „Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zur „Fachkraft Lehmbau“ der zuständigen Handwerkskammer. Die erfolgreich abgelegte Prüfung in Kooperation mit dem Dachverband Lehm führt zum anerkannten Abschluss „Fachkraft Lehmbau (DVL)“.

Referenten

Die Referenten zur Qualifikation Fachkraft Lehmbau (DVL) sind langjährige Praktiker des Dachverbandes Lehm e.V.

Unterstützt werden die Referenten von Mitarbeitern des jeweiligen Veranstalters.

Eintrag in die Handswerkrolle

Mit bestandener Prüfung sind die rechtlichen Voraussetzungen zum Eintrag in die Handwerksrolle gegeben (Handwerksrolle A, Maurer und Betonbauer, Spezialgebiet Lehmbau).

Der letztendliche Entscheid über den Eintrag obliegt jedoch der Handwerkskammer, in deren Bereich der Absolvent sein Gewerbe führt. Eine Beantragung dort erfolgt unter Bezug auf § 8 und § 5 der Handwerksordnung, Ausnahmebewilligung für das Spezialgebiet Lehmbau. Bei erwünschtem Eintrag wird die Vorab-Klärung dieses Punktes dringend empfohlen.

Teilnahmevoraussetzungen

Nach der Rechtsvorschrift “Fachkraft im Lehmbau” § 2 werden für die Prüfung zugelassen:

  • Bewerber mit Ausbildung im Bauhandwerk mit Abschluss Gesellenbrief
  • Ausbildung im Bauhandwerk ohne Gesellenbrief plus 3 Jahre nachgewiesener Berufserfahrung im Lehmbau
  • Abgeschlossene Ausbildung in einem beliebigen Beruf plus 5 Jahre nachgewiesener Berufserfahrung im Lehmbau.
  • Als Bauingenieur mit Masterabschluss haben Sie die Zulassungsvoraussetzung zu der Prüfung. Wir betonen aber, dass die für die Prüfung notwendigen praktischen Fertigkeiten nicht im Rahmen des Kurses erlernt werden können. Das heißt, wir empfehlen für die Teilnahme an der Prüfung, bereits praktische Erfahrung in den Grundtechniken Mauern und Verputzen zu haben.

Zulassung akademischer Absolventen

Grundsätzlich gelten die aktuellen „Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur „Fachkraft im Lehmbau“ (Fortbildungsprüfungsordnung, §2 Zulassungsvoraussetzungen1) der jeweiligen Handwerkskammer.

Architekten und Bauingenieure werden zur Prüfung nur zugelassen, wenn sie den Master haben.

Kursgebühren

Als Teil der Kursgebühren erhalten die Teilnehmer das Lehrgangskursbuch und die Lehmbau Regeln (Hrsg. Dachverband Lehm e.V.). Siehe Informationen des jeweiligen Veranstalters.

Prüfungsgebühren werden von der zuständigen Handwerkskammer gesondert erhoben.

Kursgröße

15-19 Teilnehmer

Weitere Informationen

Bei Interesse am Weiterbildungskurs nehmen wir Sie gern in unseren Verteiler auf und informieren Sie per email über weitere Kurstermine, Ausbildungsorte und Kosten sobald diese Informationen verfügbar sind.

 

1 § 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in einem einschlägigen Handwerksberuf bestanden hat. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung sollen als einschlägig die nachstehenden Handwerksberufe gelten: Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Zimmerer, Stuckateur, Ofen- und Luftheizungsbauer, Estrichleger, Fliesen-, Platten-, und Mosaikleger, Brunnenbauer, Steinmetze und Steinbildhauer sowie Maler und Lackierer.
(2) Zur Prüfung ist ebenfalls zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einer anerkannten baufachlichen Ausbildung mit wenigstens dreijähriger Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine wenigstens fünfjährige Berufspraxis oder eine wenigstens sechsjährige Berufspraxis/ Berufserfahrung nachweist.
(3) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.